Papst Benedikt XVI. hat durch einen päpstlichen Erlass im Kirchenrecht eine Änderung vorgenommen. Es wird unter anderem darin festgelegt, dass es für die Gültigkeit einer Ehe künftig ohne Belang sei, ob ein Katholik aus der Kirche ausgetreten ist. Im Eherecht gilt damit wieder der alte Grundsatz „Einmal katholisch, immer katholisch.“

Das Kirchenrecht besagt, seit der Taufe sei jemand  Mitlied der katholischen Kirche. Weil die Taufe nicht rückgängig gemacht werden könne, gebe es auch keinen wirklichen Austritt aus der katholischen Kirche. Der Getaufte bleibt also für immer Mitglied der katholischen Kirche.

Der Kirchenaustritt bei der Bezirkshauptmannschaft sei nur ein Austritt aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Das ist die katholische Kirche vor dem Staat wie  andere große Religionsgemeinschaften auch. Diese Körperschaft sei aber noch nicht zur Gänze identisch mit der Römisch-Katholischen Kirche selbst. So sei dieser Austritt noch nicht als ein Abfall von der katholischen Kirche zu werten.
Als Exempel hat ein katholischer Kirchenrechtler seinen Kirchenaustritt erklärt und zugleich beansprucht am vollen katholischen sakramentalen Leben seiner Kirche teilnehmen zu wollen. Über dem Rechtsweg der Instanzen hat er darin Recht bekommen.

So werden Säuglinge über die  Säuglingstaufe automatisch Mitglieder der katholischen Kirche und zukünftige Kirchensteuerzahler. Die katholische Säuglingstaufe, aber auch die der Evangelischen steht im krassen Widerspruch zum Wort Gottes und hat vor Gott keine geistliche Gültigkeit. Vielmehr verhindert sie den Zugang zum Reich Gottes durch eine notwendige Bekehrung, um das Heil in Christus durch Glauben zu suchen, weil jeder meint, er sei schon vor Gott gerechtfertigt durch die Kindertaufe.

Aber was gilt schlussendlich vor Gott?
Das Wort Gottes sagt, dass wir Kinder Gottes werden, wenn wir Jesus Christus aufnehmen und glauben, dass er der Retter und Herr ist, dem wir im Glaubensgehorsam dienen. So steht im  Johannesevangelium 1,12: Allen aber, die ihn aufnahmen, denen gab er das Anrecht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben.
 
Die Taufe kann im Geist der Heiligen Schrift erst empfangen werden, nachdem jemand lebendig und existentiell an Jesus Christus gläubig wird und im Glaubensgehorsam lebt. Nach der Predigt des Petrus zu Pfingsten heißt es: "Diejenigen, die nun bereitwillig sein Wort annahmen, ließen sich taufen" (Apostelgeschichte 2, 41). Nach der Predigt des Philippus in Samaria wiederum:  "Als sie aber dem Philippus glaubten, der das Evangelium vom Reich Gottes und vom Namen Jesu Christi verkündigte, ließen sich Männer und Frauen taufen" (Apostelgeschichte 8, 9).

Wenn wir einmal vor Gott stehen, wird nicht mehr gelten, was Menschen in einer Kirche behaupten, sondern was Gott uns in Seinem Wort sagt. Himmel und Erde werden vergehen, aber Seine Worte werden nicht vergehen, sie werden Gültigkeit haben.

So müssen wir auch heute sagen: "Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott!" (Apostelgeschichte 4, 19) - wie einst Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat. Weitere Hinweise siehe unter „Gott kennenlernen“ im Download-Bereich meiner Homepage. 

Johannes Ramel
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